Frisch und fruchtig: Fruchtschorle, Fruchtsaftschorle
Fruchtsaftschorlen zählen zu den Erfrischungsgetränken. Sie enthalten Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark oder Mischungen daraus sowie Trinkwasser oder natürliches Mineralwasser und Kohlensäure. Im Deutschen Lebensmittelbuch werden die Vorgaben in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränken* geregelt.
Apfelsaftschorle ist seit vielen Jahren der Favorit unter den Schorlen aber auch neue Mischungen wie Rote Fruchtsaftschorlen oder Rhabarber-Schorlen sind in Gastronomie und auch im Handel beliebt und das nicht nur an heißen Sommertagen.
Der Fruchtgehalt von Fruchtsaftschorlen definiert sich über die Fruchtgehalte von Fruchtnektaren. So beträgt der Mindestfruchtgehalt von Apfelsaftschorlen mindestens 50 Prozent, bei Rhabarberschorle liegt er bei mindestens 25 Prozent. Ein Blick auf das Etikett gibt hier Auskunft.
Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
