Immer hundertprozentig: Fruchtsaft
Hinter der Bezeichnung „Fruchtsaft“ steckt per Definition der „Fruchtsaftverordnung“* immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent – selbst wenn die 100 Prozent nicht ausdrücklich auf dem Etikett vermerkt sind! Fruchtsaft enthält weder Farb- noch Konservierungsstoffe.
Es gibt bestimmte Fruchtarten, deren Saft pur zu genießen ist und aus denen Fruchtsaft angeboten wird. Zu diesen Fruchtarten zählen:
- Apfel
- Orange
- Grapefruit
- Traube
- Birne
- Ananas
- Mandarine
- Tomate (da Tomaten botanisch zu den Früchten gezählt werden)
Andere Fruchtarten sind als purer Fruchtsaft nicht geeignet, z. B. Johannisbeere, Sauerkirche, Mango oder Banane – um nur einige zu nennen. Sie haben entweder einen zu hohen Säuregehalt oder sind in der Konsistenz nicht als Fruchtsaft geeignet. Sie können aber mit anderen Fruchtsäften kombiniert werden. So sind in den vergangenen Jahren viele neue, innovative Mischungen entstanden, die einfach gut schmecken und die Vielfalt der fruchthaltigen Getränke bereichern.
Egal ob nur eine Fruchtart verwendet wurde oder ob es eine Mischung aus verschiedenen Fruchtarten ist - eines haben sie gemeinsam: sie enthalten die hochwertigen Inhaltsstoffe der angegebenen Früchte in flüssiger Form. Für die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein Grund, Fruchtsaft nicht den Getränken sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuzuordnen**.
Dort wo „Fruchtsaft“ angegeben ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle Nährstoffe enthalten!
Quelle:
* Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV
** Leitsätze für Erfrischungsgetränke - BMEL
