Geplante Zuckergetränkesteuer: Verbraucher zahlen die Zeche

VdF fordert Ehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern und Transparenz gegenüber der Wirtschaft

Bonn, 30.09.2026 – Der Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer ist heute öffentlich geworden. Damit wird erstmals konkret sichtbar, was das Bundesfinanzministerium (BMF) plant: eine weitreichende neue Belastung für Verbraucher und Unternehmen, deren Ausgestaltung bislang nicht transparent mit den betroffenen Wirtschaftskreisen beraten wurde.

PB_VdF-Präsident-Heinrich_Reuss.jpgDie geplante Zuckergetränkesteuer ist aus Sicht des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) ein Etikettenschwindel auf Kosten der Verbraucher. Sie belastet als Verbrauchssteuer vor allem die Verbraucher, die ja eigentlich entlastet werden sollen: „Hier wird eine neue Belastung für Verbraucher geschaffen, während Gesundheit nur als Feigenblatt dient. Denn die Politik bleibt die Erklärung schuldig, warum die erwarteten Einnahmen dauerhaft auf hohem Niveau bleiben sollen. Es wird nun offensichtlich, dass lediglich zusätzliche Staatseinnahmen erzielt werden sollen“, erklärt VdF-Präsident Heinrich Prinz Reuss. In der Gesetzesbegründung des geleakten Gesetzesentwurfs steht klar, dass die Zuckergetränkesteuer der „Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs des Bundes und damit der Stärkung der Einnahmenbasis des Bundeshaushalts“ dient. Darüber hinaus sind die Berechnungen in keiner Weise nachvollziehbar.

Intransparentes Verfahren statt Beteiligung der Betroffenen

Aber nicht nur die Verteuerung für die Verbraucher sieht der VdF kritisch. Besonders problematisch für die Wirtschaft ist, dass die betroffenen Wirtschaftskreise bislang aus dem Gesetzgebungsverfahren komplett ausgeschlossen wurden. Die Lebensmittelindustrie ist unmittelbar von den Folgen betroffen – von Rezepturen und Produktionsprozessen über Lieferketten und Kennzeichnung bis hin zur Einrichtung von Steuerlagern und neuen Meldepflichten. Eine neue Verbrauchssteuer darf nicht ohne frühzeitige und substanzielle Beteiligung der betroffenen Unternehmen vorbereitet werden.

Damit nicht genug: Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Steuer bereits ab Juli 2027 gelten soll. Die Einführung einer neuen Steuer dieser Tragweite erfordert jedoch ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung in den Unternehmen. Die vorgesehene Frist wird weder der Realität in der Lebensmittelwirtschaft noch der Realität der Zollbehörden nicht gerecht, erst recht kann ein so kurzfristiger Umstellungsaufwand für die Unternehmen noch gar nicht beziffert werden. Sie ignoriert die erheblichen Vorläufe, die für Bürokratieaufbau, IT-Programmierung, Rezepturanpassungen, Produktionsprozesse, Lieferketten, Kennzeichnung und Verträge erforderlich sind, und ist angesichts der Tragweite der Maßnahme ein Affront gegenüber den betroffenen Unternehmen.

Der Verband fordert daher ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, eine belastbare Folgenabschätzung und eine umfassende Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft, bevor über die Einführung und konkrete Ausgestaltung einer Zuckersteuer entschieden wird.