Erfrischende Vielfalt: Fruchtsaftgetränke
Fruchtsaftgetränke werden mit und ohne Kohlensäure angeboten. Ihr Hauptbestandteil ist Wasser. Der Fruchtgehalt stammt aus der angegebenen Frucht und liegt mindestens zwischen 6 und 30 Prozent, je nachdem welche Fruchtarten hier die geschmackgebenden Zutaten sind.
So liegt der Fruchtgehalt bei Fruchtsaftgetränken aus
- Kernobst oder Trauben (oder Mischungen daraus) bei mindestens 30 Prozent,
- Zitrusfrüchten, wie z. B. Orange (oder Mischungen daraus) bei mindestens 6 Prozent,
- anderen Früchten (Mischungen daraus) bei mindestens 10 Prozent.
Dazu kommen Trinkwasser oder Mineralwasser, natürliche Fruchtaromen, evtl. Zucker und Genusssäuren, die Geschmack und Frische bringen. Das Etikett gibt Aufschluss über die Zusammensetzung. Die Verkehrsbezeichnung ist "Fruchtsaftgetränk". Sie wird auch durch die Bezeichnung der geschmackgebenden Frucht oder Früchte ergänzt, z. B. Apfel-Fruchtsaftgetränk oder Fruchtsaftgetränk Apfel.
Diese Vorgaben regelt der Gesetzgeber in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke*.
Quelle:
* Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
