Bunt und lecker: Fruchtnektare
Grundsätzlich können alle Früchte zu 100prozentigem Saft verarbeitet werden – nur pur würden uns manche nicht schmecken oder sie sind zu dickflüssig für einen Fruchtsaft.
Um für Abwechslung im Saftregal zu sorgen und allen Geschmacksvorlieben gerecht zu werden, finden sich säurereiche Arten, wie Sauerkirsche, Rhabarber oder schwarze Johannisbeere und besonders fruchtfleischhaltige, wie Banane oder Mango als Fruchtnektare im Handel.
Sie enthalten je nach Fruchtart mindestens 25 bis 50 Prozent Frucht sowie Wasser und ggf. Zucker oder Honig. Die Mindestgehalte sind in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung* festgelegt.
Aprikosennektar zum Beispiel enthält mindestens 40 Prozent, Johannisbeernektar mindestens 25 Prozent Fruchtsaft und/oder Fruchtmark. Oftmals bieten die Hersteller in Deutschland Fruchtnektare an, deren Fruchtgehalte jedoch über diesen Mindestvorgaben liegen.
Farb- und Konservierungsstoffe dürfen bei Fruchtnektaren nicht eingesetzt werden.
Das Etikett auf der Rückseite der Verpackung gibt Auskunft über Fruchtgehalt, Wasser sowie ggf. Zucker oder Honig.
*Quelle:
Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV
