Über Fruchtsaft
Fruchtsaft darf sich nur jener Saft nennen, der zu hundert Prozent aus Früchten hergestellt ist. Dabei wird aus Früchten und Gemüse der Saft entweder herausgepresst oder extrahiert. Säfte dürfen keine Konservierungsstoffe enthalten. Sie werden lediglich durch Pasteurisieren haltbar gemacht.
Bei extrem sauren Säften aus Konzentrat oder Direktsäften ist es erlaubt, Zucker zuzugeben. Ausnahmen sind Birnensaft und Traubensaft. Die Korrekturzuckerung von bis zu fünfzehn Gramm Zucker pro Liter Saft wird nicht in der Zutatenliste aufgeführt. Bei Säften mit bis zu hundertfünfzig Gramm Zucker pro Liter Saft muss der Zucker auf der Zutatenliste stehen. „Ohne Zuckerzusatz“ oder „100 Prozent Fruchtgehalt“ bedeutet, dass die Fruchtsäfte total ohne Zucker sind.
Gemüsesäfte sind unverdünnt, entstanden aus vergorenen Gemüsearten. Sie dürfen nur minimal mit Gewürzen, Zitronensaft, Salz oder Zucker abgeschmeckt werden.
Fruchtsaft wird unterschieden in Muttersaft, Direktsaft oder Fruchtsaft aus Konzentrat.
Der aus der ersten Pressung gewonnene Muttersaft enthält noch alle gesundheitsfördernden Pflanzenbestandteile und ist der wertvollste unter den Säften.
Für den Direktsaft werden die Früchte, beispielsweise Orangen, ausgepresst, wodurch der Fruchtsaft vom Fruchtfleisch getrennt wird. Nach dem Pressen wird das Fruchtfleisch dem Saft wieder beigefügt und direkt, wie der Name sagt, abgefüllt. Direktsaft enthält keine Zusatzstoffe.
Beim Fruchtsaft aus Konzentrat wird das Fruchtfleisch nach dem Pressen tiefgekühlt. Zusätzlich werden die Aromastoffe aus dem Fruchtsaft getrennt, wobei wasserlösliche und fettlösliche Aromastoffe entstehen. Dem restlichen Saft wird nun das Wasser entzogen und das dabei erzeugte Konzentrat tiefgekühlt. Bei Bedarf wird das aufgetaute Konzentrat wieder mit Wasser gemischt, mit den ursprünglichen Fruchtarmomen versetzt und anschließend mit dem aufgetauten Fruchtfleisch vermengt.